Manchmal ist es erforderlich, vorübergehend gewisse Strukturen mit Hilfe einer Schiene zu schützen, zu stützen, zu entlasten, zu bewegen oder zu lagern. Hierfür kann der Ergotherapeut/die Ergotherapeutin mittels spezieller Niedertemperatur-Thermoplaste (wärmeformbare Kunststoffe) Schienen individuell für die betroffene Extemität erstellen.
Dies kann nach Operationen zum Erhalt des durch die Therapie erreichten Ergebnisses (z.B. M. Dupuytren), zur zusätzlichen Stabilisierung (z.B. bei Frakturen), zur konservativen Behandlung als Entlastung (z.B. bei Rhizarthrose) oder zur Funktionsverbesserung (z.B. Narbenkontraktur) notwendig sein.
Einige Diagnosen, die häufig mit einer Schiene unterstützend behandelt werden:
Voraussetzung zur Anfertigung einer Schiene ist die ärztliche Verordnung:
Die individuelle Anfertigung von Schienen ist je nach Größe und/oder Komplexität zeitlich aufwändiger, deshalb sollten diese Termine möglichst vorausschauend, z.B. bei geplanten Operationen, vereinbart werden. Um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden und die optimale Schienenversorgung und Behandlung zu gewährleisten, sind Informationen über die ärztliche Intervention (OP-Technik, Nahttechnik, gewünschte Ruhigstellungsdauer, Belastungskarenz) unbedingt erforderlich. Daher ist es optimal, wenn Röntgenbilder, ein Arztbrief mit dem gewünschten Nachbehandlungsschema oder ein OP-Bericht vor dem oder zum Schienentermin vorliegen.