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Der Schienenbau

Manchmal ist es erforderlich, vorübergehend gewisse Strukturen mit Hilfe einer Schiene zu schützen, zu stützen, zu entlasten, zu bewegen oder zu lagern. Hierfür kann der Ergotherapeut/die Ergotherapeutin mittels spezieller Niedertemperatur-Thermoplaste (wärmeformbare Kunststoffe) Schienen individuell für die betroffene Extemität erstellen.

Dies kann nach Operationen zum Erhalt des durch die Therapie erreichten Ergebnisses (z.B. M. Dupuytren), zur zusätzlichen Stabilisierung (z.B. bei Frakturen), zur konservativen Behandlung als Entlastung (z.B. bei Rhizarthrose) oder zur Funktionsverbesserung (z.B. Narbenkontraktur) notwendig sein.

Einige Diagnosen, die häufig mit einer Schiene unterstützend behandelt werden:

  • M. Dupuytren
  • Rhizarthrose
  • Karpaltunnelsyndrom
  • Sehnenverletzungen
  • Nervenverletzungen
  • Finger- /Mittelhand- /Unterarmfrakturen
  • (Narben-) Kontrakturen
  • Bänderverletzungen der Hand ("Ski-Daumen")
  • Nachbehandlung bei der Implantation von Prothesen


Voraussetzung zur Anfertigung einer Schiene ist die ärztliche Verordnung:

  • Kassenpatienten benötigen eine Heilmittelverordnung Nr. 13, im Feld "Heilmittel" muss das gewünschte Heilmittel, z.B. "motorisch-funktionelle Therapie mit ergotherapeutischer Schiene" stehen. Die Schiene ist eine Kassenleistung, nur bei sehr wenigen, sehr aufwändigen Schienen ist ein vorheriger Kostenvoranschlag an die Kasse zu senden. In diesen Fällen werden die Patienten von uns vorab informiert. Sollte der Arzt bei der Ausstellung der Verordnung Hilfe benötigen, sind wir gerne behilflich.
  • Privatpatienten benötigen ein Privatrezept, ausgestellt mit Diagnose, Patientendaten und der gewünschten Schiene. Sie bekommen vor Anfertigung der Schiene einen Kostenvoranschlag, der vorab an die Privatkasse zur Genehmigung weitergeleitet werden sollte.


Die individuelle Anfertigung von Schienen ist je nach Größe und/oder Komplexität zeitlich aufwändiger, deshalb sollten diese Termine möglichst vorausschauend, z.B. bei geplanten Operationen, vereinbart werden. Um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden und die optimale Schienenversorgung und Behandlung zu gewährleisten, sind Informationen über die ärztliche Intervention (OP-Technik, Nahttechnik, gewünschte Ruhigstellungsdauer, Belastungskarenz) unbedingt erforderlich. Daher ist es optimal, wenn Röntgenbilder, ein Arztbrief mit dem gewünschten Nachbehandlungsschema oder ein OP-Bericht vor dem oder zum Schienentermin vorliegen.